Wir haben beraten und beraten weiterhin bei:
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Infrastrukturvorhaben, wie: „lineare Bauobjekte“ (Straßen- und Bahnnetze), Terminale, hydrotechnische Objekte, Sportobjekte, Hochschulbauten und Objekte wissenschaftlicher Einrichtungen, Anlagen für Abfallbehandlung;
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kommerziellen Bauvorhaben, wie: Bürogebäude, Hotels, Verarbeitungsbetriebe, Autosalons, Kesselhäuser;
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Wohnbauvorhaben,
die überall in Polen umgesetzt werden.
Dienstleistungen:
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wir führen Rechtsberatung für private Investoren durch, die jede Etappe des Vorhabens – von der Entscheidung über ein Bauvorhaben bis zur Erlangung der Nutzungsgenehmigung – umfasst;
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wir führen komplexe Rechtsberatung für Generalunternehmer und Subunternehmer – von der Angebotsanfrage bis zur Endabrechnung der Arbeiten und Beratung in dem Garantiezeitraum – durch;
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wir vertreten unsere Kunden (Auftragnehmer) in Ausschreibungsverfahren im Rahmen öffentlicher Vergaben sowie in Verfahren, die nach anderen Prozeduren durchgeführt werden;
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wir beraten unsere Kunden (private Investoren) bei der Durchführung von Ausschreibungs- und Angebotsverfahren;
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wir erstellen jegliche Verträge im Zusammenhang mit dem Bauprozess: Verträge über Planungsarbeiten und Projektstudien, Beratungsverträge und Verträge über Fachdienstleistungen, z.B. Vermessungsdienstleistungen, Verträge über Bauträgerschaft, Verträge über Bauarbeiten, Generalunternehmerverträge und Nachunternehmerverträge, Verträge über Bauaufsicht und über Dienstleistungen des Beratenden Ingenieurs;
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wir erstellen Verträge über Lieferung von Materialien und Geräten für das bestimmte Bauvorhaben oder wir passen bestehende Muster entsprechend an;
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wir erstellen und begutachten Verträge in Bezug auf Hauptanlagen der Suprastruktur, darunter für Leasing und Miete;
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wir begutachten alle Typen der Spezialversicherungen (CAR, EAR, Nachunternehmerversicherungen) und Anspruchssicherungen (Garantien, Bürgschaften, Methoden der Bestellung von Geldsicherheiten);
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wir beraten unsere Kunden oder vertreten sie in allen Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren im Zusammenhang mit Erlangung erforderlicher Genehmigungen im Bauprozess, deren Verschiebung oder Änderung;
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wir begutachten Ansprüche gegen den Investor, gegen Auftragnehmer und Planungsgesellschaften sowie beraten in der Umsetzungsetappe des Bauvorhabens hinsichtlich der vermutlicher Entstehung zukünftiger Ansprüche;
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wir vertreten unsere Kunden (Auftragnehmer und private Investoren) in gerichtlichen Auseinandersetzungen und in Schiedsverfahren in Bezug auf Bauarbeiten, und wir leisten Hilfe beim gütlichen Beilegen von Streitigkeiten dieser Art;
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wir beraten unsere Kunden in den durch Bauaufsichtsorgane geführten Verfahren;
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wir beraten unsere Kunden bei Streitigkeiten mit Versicherern.
Erfahrung:
Auf Wunsch des Kunden legen wir unsere ständig aktualisierte Referenzliste der von uns begleiteten Infrastruktur-, kommerziellen und Bauvorhaben vor.
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