Insbesondere:
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wir stellen laufende rechtliche Begleitung aller Gesellschaftsorgane sicher, darunter im Bereich der Vorbereitung und Durchführung der (Haupt-)Versammlungen der Gesellschafter (und Aktionäre), der Änderungen des Gründungskapitals, der rechtlichen Bedienung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates, des Wechsels der Mitglieder dieser Organe und der Änderungen der Verträge zwischen der Geschäftsführung und Gesellschaften;
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wir stellen laufende rechtliche Begleitung aller Organe von anderen Körperschaften wie Stiftungen, Vereine und Genossenschaften;
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wir beraten im Bereich der Verantwortung der Geschäftsführung;
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wir beraten im Bereich der Wahl der Form der ausgeübten Tätigkeit und entwerfen die den Bedürfnissen des Kunden angepassten Vertragsmuster für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, sowie die Gründungsakten und Satzungen für andere rechtliche Körperschaften.
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wir begleiten rechtlich Verschmelzungen und Spaltungen der Gesellschaften, darunter das Management-Buyout;
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wir führen Umwandlungen der Unternehmer mit Gewerbetätigkeit in Kapitalgesellschaften durch;
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wir beraten Verkäufer und Erwerber beim Unternehmenskauf als Asset Deal und Share Deal, darunter bereiten wir Rechtsanalysen der zum Verkauf angebotenen Unternehmen vor;
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wir beraten bei Handlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Vermögenswerten, mit der Tätigkeitsfinanzierung und Bestellung von Sicherheiten;
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wir führen Auflösung von Gesellschaften, die ihre Tätigkeit in Polen abschließen, darunter von Zweckgesellschaften durch;
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wir vertreten Kunden in Registerverfahren;
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wir arbeiten mit einem Steuerberater und einem Wirtschaftsprüfer zwecks der Sicherstellung einer komplexen Bedienung der Transaktionen zusammen.
Wir haben u.a. bei folgenden Transaktionen beraten:
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Ausgliederung eines Teils des Unternehmens zu einer Gesellschaft und das Management-Buyout einer Ingenieurgesellschaft;
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Umwandeln der Tätigkeit eines Unternehmers, der Finanzprüfung – Dienstleistungen erbringt, in eine Kapitalgesellschaft;
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Erwerb und anschließend Verschmelzung von Gesellschaften der Produzenten-Branche;
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Erwerb einer Gesellschaft – eines Familienunternehmens durch eine Gesellschaft, die zu einer internationalen Kapitalgruppe gehört;
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Schaffen der Strukturen für GmbH, KG;
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Auflösung von Zweckgesellschaften, die zu inländischen und ausländischen Kapitalgruppen gehören.