Arbeitsrecht

Für alle unsere Kunden erbringen wir laufend Dienstleistungen im Bereich des individuellen Arbeitsrechtes und umsetzten Projekte im Zusammenhang mit der Einführung oder Optimierung von rechtlichen Lösungen für die Beschäftigungsstruktur.

Insbesondere:

  • wir unterstützen unsere Kunden beim Verhandeln der Arbeits- und Zahlungsbedingungen, beim Schließen und Auflösen von Arbeitsverträgen, darunter insbesondere Managerverträgen für Führungskräfte und Schlüsselpersonen (wir beraten sowohl Unternehmer als auch Manager);

  • wir beraten bei Organisation der Arbeitszeitsysteme und Einführung von Optimierungslösungen für einzelne Gruppen der Mitarbeiter und Branchen, darunter im Arbeitsstellen-Bereich, im Bereich der den Bedürfnissen des Arbeitgebers angepassten Arbeitszeit, der Dienstreisen, Bonusprogramme und Lohnzuschläge, der durch Arbeitsordnung geregelten und finanziellen Haftung der Mitarbeiter;

  • wir bearbeiten interne Quellen des Arbeitsrechtes, darunter hauptsächlich Betriebsordnungen und Entlohnungsordnungen, Prämienordnungen und Ordnungen des Betriebsfonds für Sozialleistungen;

  • wir bearbeiten Muster der Arbeitsverträge und Mitarbeitsverträge sowie dazugehörende Verträge über Dienstausstattung, über Schulungen;

  • wir begutachten die Compliance Politik von Kapitalgruppen und führen sie erfolgreich und in Übereinstimmung mit Vorschriften des polnischen Arbeitsrechtes in Gesellschaften ein;

  • wir beraten unsere Kunden bei der Durchführung des Übergangs einer Arbeitsstätte an einen neuen Arbeitgeber;

  • wir beraten unsere Kunden bei der Umstrukturierung der Beschäftigung, bei internen organisatorischen Änderungen im Betrieb und im Konzern, sowie im Fall von Gruppenentlassungen;

  • wir beraten unsere Kunden im Bereich untypischer Beschäftigungsformen (zivilrechtliche Verträge);

  • wir beraten unsere Kunden im Bereich der Motivationsprogramme für Führungskräfte und Schlüsselpersonen;

  • wir bearbeiten die Politik der Nutzung von Dienstwagen und Muster für Verträge über Dienstwagennutzung;

  • wir beraten im Bereich des Wettbewerbsverbots, des Schutzes der Betriebsgeheimnisse im Laufe und nach dem Aufhören des Arbeitsverhältnisses, der Urheberrechte von Mitarbeitern;

  • wir führen Legal Due Diligence im Bereich des Arbeitsrechtes durch und schlagen Optimierungslösungen im Bereich der Personalangelegenheiten (darunter im Zusammenhang mit dem Erwerb und Verkauf von Unternehmen) vor;

  • wir vertreten Unternehmer in Verfahren vor der Arbeitsaufsichtsbehörde;

  • wir unterstützen Arbeitsvertragsparteien bei der Suche nach außergerichtlichen Lösungsmethoden für einen drohenden und für bestehende Arbeitskämpfe;

  • wir unterstützen unsere Kunden beim Verhandeln und Abschluss von Verträgen mit Leiharbeitsunternehmen und bei der Organisation gemischter Beschäftigungssysteme (fest angestellte Mitarbeiter und Arbeitnehmerüberlassung);

  • wir beraten unsere Kunden bei Beschäftigung von Ausländern in Polen und Entsendung der Mitarbeiter ins Ausland.

Unsere Erfahrung umfasst unter anderem:

  • Bearbeitung der Arbeitnehmerdokumentation für Gesellschaften der Produktionsbranche, darunter Bearbeitung von Lösungen, die der Schichtproduktions- und der im Jahr zyklisch differenzierten Spezifik angepasst sind;

  • Beratung im Bereich beweglicher Arbeitsstellen im Rahmen der Bauverträge;

  • Einführung neuer Betriebs- und Entlohnungsordnungen sowie neuer Vertragsmuster in Gesellschaft eines Generalunternehmers für Bauarbeiten;

  • Bearbeitung der Grundsätze für die Überprüfung der Arbeitszeit und der Beschäftigung von Handelsvertretern bei einer Produktionsgesellschaft;

  • Beratung bei der Einführung des Arbeitszeitsystems und des Bonusprogramms, sowie der Haftungsgrundsätze für überlassene Güter in einer Modekette;

  • Einführung eines neuen Beschäftigungssystems und Bonusprogramms für Führungskräfte in der Tochtergesellschaft eines europäischen Konzern, unter Berücksichtigung der aus dem österreichischen Recht übernommenen Lösungen;

  • Beratung zur Übernahme von Mitarbeitern bei der Ausgliederung einer Gesellschaft und deren Verkaufs;

  • Beratung für eine Zweigneiderlassung einer ausländischen Gesellschaft als separaten Arbeitnehmer;

  • Vertreten eines Bankmanagers in einem Streit gegen die Bank, der mit einem für unseren Kunden günstigen Urteil ausgegangen ist.

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